Innergemeinschaftliche Lieferung: Kompetente Rundum-Beratung

Die so genannte innergemeinschaftliche Lieferung beschert Unternehmern in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union einen klaren Vorteil: Waren, die von einem Unternehmen an ein anderes geliefert werden, sind im Land des Liefernden von der Umsatzsteuer befreit. Dieser Umstand ist für viele Unternehmen besonders wichtig, allerdings ist es nicht immer leicht zu erkennen, wann genau die Vorraussetzungen für eine innergemeinschaftliche Lieferung erfüllt sind und wann nicht. In diesem Fall hilft eine kompetente Beratung weiter.

Innergemeinschaftliche Lieferung: Das muss geprüft werden

Es gibt mehrere Vorraussetzungen dafür, dass eine so genannte innergemeinschaftliche Lieferung vorliegt und der Lieferant damit von der Steuerbefreiung im Rahmen der Umsatzsteuer profitieren kann. Ihre zuverlässige Zollberatung prüft all diese Vorraussetzungen genau und hilft Ihnen auch dabei, sie zu erfüllen. Damit eine innergemeinschaftliche Lieferung vorliegt, muss ein Unternehmer im Rahmen seines Unternehmens an einen anderen Unternehmer liefern, der die bestellte Ware ebenfalls für sein Unternehmen und nicht für sich persönlich benötigt. Beide Unternehmen müssen ihren Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union haben oder zumindest in einem Mitgliedstaat umsatzsteuerlich registriert sein. Der Unternehmer, der die Lieferung erhält, muss zudem über eine gültige ausländische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verfügen und die Ware muss innerhalb der EU grenzüberschreitend transportiert werden. Nur in diesem Fall sind die grundlegenden Vorraussetzungen für die innergemeinschaftliche Lieferung erfüllt. Damit Sie Ihre Vorteile bei der innergemeinschaftlichen Lieferung geltend machen können, müssen jedoch noch weitere Vorraussetzungen erfüllt werden. Zum einen müssen Sie die Lieferung genau belegen können, das heißt in Form von Belegnachweisen und Buchnachweisen. Auch die Ausgangsrechnung muss nach speziellen Regelungen erstellt werden. Schließlich darf man auch die Erklärungs- und Meldepflichten nicht vergessen. Nur wenn Sie alle Regelungen beachten, können Sie die Steuerbefreiung für eine innergemeinschaftliche Lieferung in Anspruch nehmen.

Wir beraten Sie zum Thema innergemeinschaftliche Lieferung

Eine Zollberatung oder Außenwirtschaftsberatung ist dann eine gute Idee, wenn Sie sicher gehen wollen, dass Sie eine innergemeinschaftliche Lieferung richtig abwickeln. Ihr Zollberater prüft im Rahmen einer ausführlichen Beratung alle wichtigen Faktoren und berät Sie zum richtigen Vorgehen. Alle Dokumente (z. B. Bücher, Belege, Liefererklärung usw.) werden genau geprüft und im Fall der Fälle korrigiert oder ergänzt.

Sie haben noch Fragen zum Thema innergemeinschaftliche Lieferung oder zu anderen Themen rund um Zollberatung, Zollrecht, Zollprüfung oder Umsatzsteuer? Dann kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern ausführlich und helfen Ihnen weiter. Wir beraten Sie kurzfristig oder langfristig genau dann, wenn Sie es brauchen.

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